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PM Christian Görke 15/07/2012
Zu den Plänen der Landesregierung, das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz weiter zu novellieren
Zu den Plänen der Landesregierung, das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz weiter zu novellieren, erklärt der Rathenower Landtagsabgeordnete Christian Görke:
Von der Rücknahme des Vorwegabzugs profitieren
auch havelländische Kommunen
Mit der geplanten vollständigen Rücknahme des Vorwegabzugs in Höhe von 50 Mio. Euro bis 2016 wird die kommunale Finanzkraft weiter gestärkt und stabilisiert. Davon profitieren auch die havelländischen Kommunen.
„Bei einem Arbeitsgespräch der Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski mit Amtsdirektoren, Bürgermeistern und Kämmerern aus meinen Wahlkreis im Frühjahr dieses Jahres wurde dieses Thema erörtert und befürwortet. Die Rücknahme des Vorwegabzuges war auch eine zentrale Forderung des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages, die die rot-rote Landesregierung nun umsetzen wird“, so Christian Görke.
Der Vorwegabzug war von der SPD-CDU-Landesregierung eingeführt worden. In der Folge wurde die den Kommunen zustehende Finanzmasse jährlich um 50 Mio. Euro pauschal gekürzt.
„Wie bereits schon in diesem Jahr werden auch mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf einem unverändert hohen Niveau fortgeführt. Mit rund 3,3 Mrd. € pro Jahr machen die Kommunalfinanzen weiterhin ein Drittel der Landesausgaben aus; und das bei einer tendenziell rückläufigen Ausstattung der Landesfinanzen. Damit geht auch in Zukunft die notwendige Haushaltskonsolidierung nicht zu Lasten der brandenburgischen Kommunen,“ erläutert Görke, der auch finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag Brandenburg ist.
Darüber hinaus plant die Landesregierung innerhalb des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes weitere Veränderungen, die von der Linksfraktion ausdrücklich unterstützt werden.
Zur Finanzierung des Ausgleichsfonds einschließlich des Schuldenmanagementfonds werden bis 2015 jährlich 45 Mio. Euro aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung gestellt. Aus dem Ausgleichsfonds können den Gemeinden und Landkreisen Zuweisungen zum Ausgleich für besondere Bedarfe zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll das Schuldenmanagement für die Aufgabenträger der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung als Teil des Ausgleichsfonds bis 2015 fortgeführt werden. Bisher hatten sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag auf eine Laufzeit des Schuldenmanagementfonds bis 2012 verständigt.
Außerdem soll der Ausgleichsfonds für die Unterstützung von investiven Maßnahmen in Kommunen, die aufgrund einer angespannten finanziellen Situation und mangelnder Kreditwürdigkeit deutliche Finanzierungsprobleme haben, geöffnet werden. Haushaltssicherungskonzepte können häufig nicht genehmigt werden, sodass sie in der vorläufigen Haushaltsführung verbleiben.
„Die Linksfraktion unterstützt die Pläne zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes, weil die Grundgedanken der Solidarität und der Subsidiarität im Vordergrund stehen. Aufgrund der verschiedenen Strukturunterschiede und Entwicklungsperspektiven der Kommunen im Land kann der kommunale Finanzausgleich seiner besonderen Rolle so besser gerecht werden. Die Rücknahme des unter Rot-Schwarz eingeführten Vorwegabzuges war eine langjährige Forderung der Linken und längst überfällig“, so Christian Görke.
